Allgemeine Geschäftsbedingungen von stadterlebnis.hamburg

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und „stadterlebnis.hamburg“ (Auftragnehmer). Mit der Buchung erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen an.

 

 

1. Allgemeines

 

Die Angaben auf Flyern, auf der Website und anderen Werbemedien werden von „stadterlebnis. hamburg“ mit großer Sorgfalt bearbeitet. Ein Anspruch auf Vollständigkeit wird nicht erhoben. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass er keine Garantie für die Fehlerfreiheit der Angaben und Informationen übernimmt. Für fehlerhafte Angaben bei externen Veröffentlichungen kann der Auftragnehmer keine Garantie übernehmen.

 

 

2. Buchung

 

Nach Bestellung durch den Auftraggeber in Textform kommt die Buchung einer Tour / Veranstaltung durch den Eingang der Bestätigung des Auftragnehmers in Textform beim Auftraggeber zustande.

 

 

3. Leistungen

 

Die Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung von „stadterlebnis.hamburg“ regelt den Umfang der vertraglichen Leistung. Nebenabsprachen bedürfen der schriftlichen Form. Sollten Leistungsänderungen unumgänglich sein, setzt „stadterlebnis.hamburg“ den Auftraggeber davon unverzüglich in Kenntnis und bietet ihm eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung an. Dem Auftraggeber steht in diesem Fall ein außerordentliches Rücktrittsrecht zu. Der Rücktritt ist in Textform zu erklären. Im Fall des Rücktritts erstattet der Auftragnehmer unverzüglich sämtliche bereits erbrachten Zahlungen des Auftraggebers, vermindert um etwaige bereits getätigte oder im Verhältnis zu Dritten geschuldete Aufwendungen und erbrachte Leistungen.

 

 

4. Preise

 

Alle Preise sind in Euro angegeben. Bei den angegebenen Preisen handelt es sich – sofern nicht anders angegeben – um Bruttopreise. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die jeweiligen Preise können den einzelnen Leistungsbeschreibungen entnommen werden. Private Auftraggeber, deren Rechnung nicht auf eine Firma oder Institution auszustellen ist, erhalten die Leistungen von uns brutto zu den auf der Website angegebenen Bruttopreisen. Bei allen Touren / Veranstaltungen ist die von uns schriftlich bestätigte Preisangabe verbindlich.

Soweit nicht anders vereinbart, wird der jeweilige Betrag vor der durchzuführenden Tour / Veranstaltung in Rechnung gestellt und vor Beginn der Tour / Veranstaltung überwiesen bzw. eingezogen.

 

 

5. Rücktritt durch den Auftraggeber

 

Der Auftraggeber kann vor Beginn der Tour / Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei „stadterlebnis. hamburg“.

 

Im Falle des Rücktritts erhebt der Auftragnehmer eine pauschalierte Entschädigung, die sich nach folgenden Prozentsätzen pro Person bzw. vom Endbetrag errechnet:

bis zum 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn kostenlos

vom 29. Tag bis zum 22. Tag vor Veranstaltungsbeginn 25 %

vom 21. Tag bis zum 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50 %

vom 6. Tag bis zum 1. Tag vor Veranstaltungsbeginn 80 %

bei Absage am Tag der Veranstaltung oder Nichterscheinen 100 %

 

Der Auftraggeber schuldet keine bzw. eine anteilig geminderte Entschädigung, wenn er nachweisen kann, dass dem Auftragnehmer tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Auftragnehmer kann eine höhere Entschädigung fordern, wenn er den Nachweis eines höheren Schadens erbringen kann.

 

 

6. Wartezeiten

 

Die Anreise zum vereinbarten Termin und Treffpunkt liegt allein in der Verantwortung des Auftraggebers. Bei gebuchten Touren / Veranstaltungen ist der Auftragnehmer verpflichtet, mindestens 10 Minuten auf die Teilnehmer zu warten. Erscheint der Auftraggeber nach 10 Minuten nicht an dem vereinbarten Treffpunkt, steht dies einer Absage des Auftraggebers gleich. Bei telefonischer Meldung des Auftraggebers, kann die Tour / Veranstaltung nach Rücksprache ggf. in verkürzter Form stattfinden, jedoch hat der Auftraggeber hierauf keinen Anspruch. Bei Nichterscheinen des Auftraggebers oder bei Nichtinanspruchnahme auch von Leistungsteilen wird das volle Honorar erhoben.

7. Rücktritt und Kündigung durch „stadterlebnis.hamburg“

 

stadterlebnis.hamburg“ kann bis 21 Tage vor Beginn der Tour / Veranstaltung wegen Nichterreichens der in der Leistungsbeschreibung und in der Buchungsbestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert. Bereits durch den Auftraggeber geleistete Zahlungen werden unverzüglich durch „stadterlebnis.hamburg“ erstattet.

 

Wird die Leistungsdurchführung infolge höherer Gewalt, Krankheit oder Unwetter, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, erheblich erschwert oder beeinträchtigt, behält sich „stadterlebnis.hamburg“ die Absage vor. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert. Bereits durch den Auftraggeber geleistete Zahlungen, vermindert um etwaige bereits getätigte oder im Verhältnis zu Dritten geschuldete Aufwendungen und erbrachte Leistungen, werden unverzüglich durch „stadterlebnis.hamburg“ erstattet,.

 

Der Rücktritt ist in den vorstehenden Fällen in Textform zu erklären.

 

Stört ein Teilnehmer eine Tour / Veranstaltung nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist oder bis zur vereinbarten Beendigung mit ihm unzumutbar ist, kann „stadterlebnis. hamburg“ nach einer entsprechenden Abmahnung ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag kündigen oder den entsprechenden Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Tour / Veranstaltung ausschließen. Dabei behält sich „stadterlebnis.hamburg“ den Anspruch auf den Leistungspreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und etwaiger Erstattungen durch Leistungsträger vor. Eventuelle Mehrkosten für die Rückforderung trägt der Störer selbst.

 

 

8. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

 

Der Auftraggeber hat auftretende Mängel unverzüglich „stadterlebnis.hamburg“ anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Auftraggeber schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Leistungspreises nicht ein. „stadterlebnis.hamburg“ kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. „stadterlebnis.hamburg“ kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung bietet.

 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

 

 

9. Haftung

 

Eine Haftung des Auftragnehmers für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

 

stadterlebnis.hamburg“ haftet nicht für eigenverantwortliche Sach- und Körperschäden des Teilnehmers, sowie den Verlust mitgeführter Gegenstände.

 

Bei Führungen, an denen Kinder oder Jugendliche teilnehmen, übernimmt „stadterlebnis.hamburg“ nicht die Aufsichtspflicht.

 

Bei Kooperationen mit weiteren Partnern gelten jeweils deren Stornierungsbedingungen.

 

 

10. Datenschutz

 

Alle Daten und freiwilligen Angaben, die „stadterlebnis.hamburg“ im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden, werden ausschließlich verwendet zur Erbringung der Leistungen des Auftragsnehmers und für die zukünftige Versendung von Informationen rund um unser Angebot per Post. Die E-Mail-Adresse des Auftraggebers verwendet „stadterlebnis.hamburg“ ebenfalls für o.g. Zwecke. Sofern der Auftraggeber damit nicht einverstanden ist, bittet „stadterlebnis.hamburg“ um schriftliche Mitteilung. Es findet keine Weitergabe der Daten an Dritte statt.

 

 

11. Anwendbares Recht; Gerichtsstand

 

Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und „stadterlebnis.hamburg“ findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Gerichtsstand ist Hamburg.

 

 

12. Schlussbestimmung

 

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

 

 

Hamburg, 1. Februar 2015

 

 

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